Anerkennung

Anerkennung und Leistungen für betroffene Menschen

Die Anerkennungskommission ist da für Menschen, die in Kirche und Diakonie der Nordkirche sexualisierte Gewalt erlitten haben. Sie erkennt Unrecht an und spricht Anerkennungsleistungen zu. Seit 2026 gelten neue Regeln: Hier erfahren Sie mehr.

Betroffenheit und Anerkennung

Anerkennung und Leistungen für betroffene Menschen 

Für Menschen, die im Bereich der Nordkirche oder ihrer Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren haben, gibt es ein unabhängiges Gremium: die Anerkennungskommission. Für sie gilt seit 2026 die neue Anerkennungsrichtlinie der EKD, umgesetzt im Präventionsgesetz der Nordkirche.

Die Anerkennungskommission erkennt erlittenes Unrecht an und benennt die Verantwortung der Institution. Sie entscheidet über Leistungen in Anerkennung des Leids. Betroffene Menschen können ihre Erfahrungen in einem geschützten Rahmen einbringen. Die Kommission arbeitet vertraulich und weisungsfrei von der Kirche.


Die aktuellen Antragsformulare sind online

Das Ziel der neuen Anerkennungsrichtlinie sind deutschlandweit einheitliche Standards der Anerkennung. Dies sind die zentralen Veränderungen:

  • Das Leistungsniveau wird erhöht. Die finanzielle Obergrenze entfällt. 
  • Die Anerkennungsleistung hat zwei Komponenten:
    1. Eine pauschale Sockelleistung von 15.000 € für strafbare Taten. Sie soll sicherstellen, dass sich die Anerkennungsleistung im oberen Bereich vergleichbarer Summen in Gerichtsurteilen bewegt.
    2. Eine individuelle Leistung, welche die Tat, die Folgen und das Verhalten der Institution berücksichtigt. 
  • Angaben Weil sich die Leistungen an der Rechtsprechung deutscher Zivilgerichte orientieren sollen, benötigt die Kommission entsprechende Informationen zu Taten, Umständen und Folgen. Damit können auch die individuellen Auswirkungen und die institutionelle Verantwortung berücksichtigt werden.
  • Meldepflicht Es gilt eine Meldepflicht für die Taten. Darum benötigt die Kommission Angaben zu den beteiligten Personen und Umständen – auch, um kirchliche Schutz- und Interventionspflichten wahrzunehmen. Taten sollen gestoppt und aufgeklärt werden sowie strafrechtlich und disziplinarisch verfolgt.
  • Bearbeitung Die Kommission erwartet eine große Zahl von Anträgen. Die ehrenamtlich tätige Kommission bemüht sich um zügige Bearbeitung. 

Bitte beachten Sie: Das Verfahren kann von Antragstellung bis Auszahlung mehrere Monate umfassen. Gründe können Sitzungstermine und weiterer Informationsbedarf sowie Verwaltungsvoraussetzungen und eine hohe Zahl an Anträgen sein.

Stand: 15. Juni 2026


Informationen zu Ihrem Weg zum Antrag

  • Betroffene Menschen ohne bisheriges Verfahren stellen einen (Erst-) Antrag auf Anerkennungsleistungen.
  • Personen, die bereits ein Verfahren bei der Anerkennungs- oder Unterstützungsleistungskommission der Nordkirche hatten, stellen einen Antrag zur Aufstockung oder Gegenvorstellung. Damit wird die bisherige Entscheidung überprüft mit Blick auf eine mögliche Besserstellung.
  • Bitte beachten Sie: Die Angaben bereiten das Verfahren vor und helfen der Anerkennungskommission bei der Einordnung. Sie sind nicht verpflichtet, die Fragen vollständig zu beantworten. Sie können Weiteres ergänzen.
  • Anerkennungsleistungen sind freiwillige Leistungen der Kirche. Sie erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Gewährung einer Anerkennungsleistung begründet keine weiteren Rechtsansprüche.
  • Fragen zum Verfahren Bei Fragen zum Antrag, Verfahren oder Gespräch unterstützt Sie die Geschäftsführende Koordination gerne. Sie finden den Kontakt unten.
  • Begleitung beim Ausfüllen Die Geschäftsstelle vermittelt gerne eine traumasensible Begleitung beim Ausfüllen der Unterlagen, etwa durch fachliche geschulte Mitarbeitende der UNA – Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in der Nordkirche. Sie können sich auch direkt melden 0800 / 02 200 99 (kostenfrei) oder unter una@wendepunkt-ev.de

Hinweis zur Anonymität

Mit der neuen Anerkennungsrichlinie ist ein anonymes Verfahren nicht mehr möglich. Wir bitten Sie darum, bei der Antragstellung die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments beizufügen.

Sollten Sie bislang Ihren Namen, den Namen des*der Täter*innen oder die Umstände des erlittenen Leids nicht genannt haben, so wird dies bei der Antragstellung notwendig.

Eine anonyme Beratung bei der UNA ist weiterhin möglich. Weitere Beratungsangebote finden Sie beim Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch.


Erstantrag Anerkennungskommission

Sie hatten noch kein Verfahren mit der Anerkennungskommission? Dann sind Sie hier richtig. 

Bitte füllen Sie den Antrag nach Ihren Möglichkeiten aus. Die Kommission benötigt für ihre Arbeit einige grundlegende Angaben dazu, was geschehen ist, in welchem kirchlichen oder diakonischen Zusammenhang dies geschah und durch wen die Gewalt oder Grenzverletzungen verübt wurden. 

  • Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass die Antragstellung schmerzhaft und belastend für Sie sein kann. Doch sie ist darauf angewiesen, die Tat und das Verhalten der Institution einordnen und die Folgen berücksichtigen zu können. 
  • Sie müssen nicht mehr persönliche Informationen mitteilen, als Sie teilen möchten. Es besteht keine Verpflichtung, alle Fragen zu beantworten.
  • Bei Erstanträgen gehört in der Regel ein persönliches Anerkennungsgespräch zum Verfahren. Viele betroffene Menschen haben es als hilfreich erlebt, das Unrecht und dessen Folgen nicht ausschließlich schriftlich darstellen zu müssen. Das Gespräch findet in einem geschützten Rahmen statt, in der Regel mit zwei Mitgliedern der Anerkennungskommission. Sie können eine Vertrauensperson zu Ihrer Begleitung mitbringen. 
  • Es gibt keine Verpflichtung zu einem Gespräch. Sie entscheiden, ob Sie ein Gespräch führen möchten und welche Inhalte Sie mitteilen möchten.

Unterlagen für den Neuantrag

Hier finden Sie die Formulare für einen Erstantrag bei der Anerkennungskommission der Nordkirche. Sie können die Dateien am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einsenden. 

Wir senden die Formulare auch gerne zu. Melden Sie sich dafür bei der Geschäftsstelle der Anerkennungskommission unter info.anerkennungskommission@nordkirche.de oder unter 040/ 4321 67 69-0

Bitte senden Sie folgende Unterlagen ein:

Bitte beachten Sie: 

Der Antrag gilt als eingereicht, wenn alle notwendigen Unterlagen per Post eingegangen sind. Bitte senden Sie den Antrag aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per Mail ein. Die Adresse finden Sie im Antrag.  

Antrag Überprüfung Leistungen

Sie hatten bereits ein Verfahren mit der Anerkennungskommission? Dann sind Sie hier richtig.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Aufstockung bzw. Gegenvorstellung zur Prüfung auf Basis der neuen Anerkennungsrichtlinie. Der Antrag ist nötig, weil sich das Verfahren – auch zugunsten von betroffenen Menschen – verändert hat.

  • Alle bekannten Fälle mit Kontaktmöglichkeit werden angeschrieben und über die neue Richtlinie informiert. 
  • Sofern die Voraussetzungen der Richtline erfüllt sind (Strafbarkeit nach Sexualstrafrecht) und der bisherige Anerkennungsleistung unter 15.000 Euro lag, ist eine Aufstockung ohne erneute Fallprüfung möglich.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Neubewertung durch eine Gegenvorstellung. Dann wird der Fall nach der neuen Richtlinie geprüft und die Kommission trifft eine Entscheidung.
  • Weil die neue Anerkennungsrichtlinie weitergehende Aspekte als das vorherige Verfahren berücksichtigt, sind weitere Angaben nötig. Bereits vorliegende Unterlagen können auf Wunsch berücksichtigt werden. Weitere Informationen und Unterlagen können ergänzend eingebracht werden.

Unterlagen für den Antrag zur Überprüfung

Hier finden Sie die Formulare für einen Antrag auf Gegenvorstellung bzw. Aufstockung. Sie können die Dateien am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einsenden. 

Wir senden die Formulare auch gerne zu. Melden Sie sich dafür bei der Geschäftsstelle der Anerkennungskommission unter info.anerkennungskommission@nordkirche.de oder unter 040/ 4321 67 69-0

Bitte senden Sie folgende Unterlagen ein:

Bitte beachten Sie: 

  • Die Anlage B zu den Datenschutzhinweisen. Sie enthält Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.

Der Antrag gilt als eingereicht, wenn alle notwendigen Unterlagen per Post eingegangen sind. Bitte senden Sie den Antrag aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per Mail ein. Die Adresse finden Sie im Antrag.  

Kontakt zur Kommission

Sie möchten sich an die Kommission wenden 
oder haben Fragen?

Melden Sie sich bitte bei Frau Mirja Beck.
Sie ist seit dem 01. Juni 2025 für Sie ansprechbar.

Alle Gespräche sind vertraulich.

Mirja Beck, Geschäftsführende Koordination der Anerkennungskommission
Co-Leitung der Stabsstelle Prävention der Nordkirche

Ansprechpartnerin

Mirja Beck

Geschäftsführende Koordination der
Anerkennungskommission
c/o Stabsstelle Prävention
Holstenkamp 1
22525 Hamburg

+49 40 4321 6769 0
info.anerkennungskommission@nordkirche.de

Beratung zur Orientierung und Meldung

  • Immer gilt: Im Fall von persönlicher Unsicherheit - etwa, ob Sie sich anvertrauen möchten und was die Antragstellung für Sie persönlich bedeutet - können Sie sich beraten lassen. Sie können sich bei der UNA als Unabhängige Ansprechstelle  anonym und kostenfrei beraten lassen, egal ob es um ein aktuelles Vorkommnis oder eine zurückliegende Tat geht. Sie sprechen dort mit von der Kirche unabhängigen Traumafachberater*innen. Sie können für sich klären, welche Schritte für Sie die richtigen sind.
  • Bei Fragen rund um Antragstellung, Verfahren und Anerkennungsgespräch berät die geschäftsführende Koordination. 
  • Sie können eine Meldung machen. Wenn Sie eine Meldung zu aktuellem Geschehen machen möchten, kontaktieren Sie bitte eine der Meldebeauftragten Personen von Kirche oder Diakonie.

Kommissionsmitglieder im Portrait

Die Anerkennungskommission ist divers besetzt: Ihre Mitglieder haben unterschiedliche Lebensalter, unterschiedliches Geschlecht und unterschiedliche Ausbildungen. Die beruflichen Hintergründe reichen von Therapie über Recht, Psychologie bis zur Sozialen Arbeit. Sie stehen dem Thema sexualisierte Gewalt beruflich oder aus persönlichem Engagement nahe.

Die Kommission arbeitete seit dem Jahr 2012 unter dem Namen Unterstützungsleistungskommission. Die aktuelle Kommission und ihre Mitglieder wurden zum 01. August 2023 berufen. Durch die Richtlinie ergibt sich ein Bedarf an Veränderung. 

Für betroffene Menschen gibt es keine Beweispflicht. Es erfolgt lediglich eine Prüfung auf Plausibilität, was Ort und Zeit der Tat oder Taten betrifft. Diese findet vor einem Gespräch mit Kommissionsmitgliedern statt. Sie können mitentscheiden, mit wem Sie sprechen möchten. Hier finden Sie Informationen zu den Mitgliedern.

Ulrike Hillmann, Vorsitzende der Anerkennungskommission

Ulrike Hillmann, Richterin. Sie trat 2019 in den Ruhestand.


Ulrike Hillmann wurde 1953 in Bad Segeberg geboren. Der Werdegang der studierten Juristin führte sie im Jahr 1979 in den Richterdienst. 1994 wurde sie zur stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts Bad Segeberg gewählt, 1997 zur Vizepräsidentin des Amtsgerichts Lübeck. 2004 trat sie das Amt der Vizepräsidentin des Landgerichts Kiel an und wurde 2010 dessen Präsidentin. Im Jahr 2008 wurde Ulrike Hillmann im Ehrenamt zur Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht gewählt und behielt den Sitz bis Ende 2020 bei.

Im Ruhestand war sie weiterhin für die Nordkirche aktiv: sie war bis Februar 2025 Präses, also Vorsitzende der Landesynode, des Kirchenparlaments der evangelisch-lutherischen Kirche im Norden. Sie tritt ein für die Diversität in der Nordkirche und widmet sich der Überbrückung von vermeintlichen Unterschieden zwischen Stadt und Land, Ost und West, Jung und Alt. Sie zeigt Präsenz und großes Interesse am Leben und an der Weiterentwicklung der Menschen und ihrer Kirche. 2013 erhielt sie für ihr ehrenamtliches Engagement die Bugenhagen-Medaille.

Ulrike Hillmann ist Mutter und Großmutter, verwitwet und neu liiert.

Ulrike Hillmann, Vorsitzende der Anerkennungskommission der Nordkirche

Friedemann Schulz von Thun, Stellvertretender Vorsitzender der Anerkennungskommission

Friedemann Schulz von Thun ist Kommunikationspsychologe und emeritierter Professor für Psychologie an der Universität Hamburg, mit den Titeln Prof. Dr. Dr. h. c.


Der 1944 in Soltau geborene Kommunikationsexperte ist der Gründer des Schulz von Thun Instituts für Kommunikation in Hamburg und Autor zahlreicher Bücher und Veröffentlichungen zum Thema Kommunikation, Führung und zum erfüllten Leben.

Europaweit bekannt und übersetzt sind seine vier Bände „Miteinander reden“. Wer sich in "sein" Thema einarbeitet, kennt vermutlich das von ihm erfundene Modell Kommunikationsquadrats mit den „vier Ohren“.

Herr Schulz von Thun lebt in Hamburg, ist in zweiter Ehe verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder und zwei Enkelkinder.

Er ist eine renommierte Persönlichkeit und versteht sich als freundlich kirchenfern.

 

 

 

Friedemann Schulz von Thun, Stellvertr. Vorsitzender der Anerkennungskommission der Nordkirche

Frauke Eiben

Frauke Eiben ist Pastorin im Ruhestand. Sie wurde 1956 geboren und wuchs in Kiel auf. Sie war beruflich 14 Jahre lang in Leitungsverantwortung als Pröpstin.


In ihrer Eigenschaft als ehemalige themenverantwortliche Pröpstin ihres Kirchenkreises für das Thema sexualisierte Gewalt bringt Frau Eiben umfängliche praktische und theoretische Kenntnisse und Erfahrung mit.

Sie hat in Beratungsstäben mitgearbeitet, die Fälle sexualisierter Gewalt bearbeitet und Betroffene begleitet haben. Sie war über viele Jahre hinweg eine der ersten Ansprechpersonen im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg für Betroffene.

Sie ist geübt in der angemessenen Kommunikation und Begleitung von Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Im Ehrenamt ist Frauke Eiben in der Partnerschaftsarbeit mit Indien engagiert und arbeitet im Netzwerk Institute for Healing of Memories. Diese Seminarpraxis strebt an, dass Menschen mit unterschiedlichen ethnischen, religiösen und sozialen Hintergründen durch das Teilen ihrer persönlichen Geschichten gehört und gewürdigt werden. Healing of Memories ist im südafrikanischen Kontext entstanden.

Frauke Eiben ist verheiratet, Mutter von drei Kindern und Großmutter von drei Enkelkindern.

Frauke Eiben Anerkennungskommission der Nordkirche

Klaus Machlitt

Klaus Machlitt ist Diplom-Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut, Jahrgang 1956.


 

Klaus Machlitt hat nach einer landwirtschaftlichen Ausbildung Sozialwesen und Psychologie studiert und eine psychotherapeutische Weiterbildung in Integrativer Therapie abgeschlossen. Er war u.a. in eigener psychotherapeutischer Praxis, in der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen sowie in einer Fachklinik für suchtkranke Menschen in Hamburg tätig. Im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit im Kinderschutzzentrum Hamburg hat er mit von sexualisierter Gewalt betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gearbeitet und den Arbeitsschwerpunkt „Beratung und Therapie sexuell grenzverletzender Jugendlicher“ etabliert. Bis zum Eintritt in den Ruhestand war er Leiter der Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen im Kreis Schleswig-Flensburg.

Aktuell ist er im Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Haddeby und im Beratungsstab des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg tätig. Er engagiert sich zudem ehrenamtlich im Patenprojekt „Plan Haben“ des Kommunalpräventiven Rates Schleswig.

Klaus Machlitt lebt in Fahrdorf an der Schlei, ist verheiratet und (Stief-)Vater von drei erwachsenen Kindern.

Klaus Machlitt Anerkennungskommission der Nordkirche

Gilvert Krull

Gilvert Krull ist Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Jahrgang 1966.
 


Gilvert Krull ist als Spezialist für Immobilienrecht selbständiger Rechtsanwalt in einer mittelgroßen Kanzlei in Hamburg. Als betroffene Person bringt er eine über die Jahre erworbene und entwickelte hohe Sensibilität, Expertise und Resilienz in die Arbeit der Anerkennungskommission ein.

Gilvert Krull ist geschieden, lebt in Hamburg und hat eine Tochter.

 

 

 

 

Gilvert Krull Anerkennungskommission der Nordkirche

Anne Haerting

Anne Haerting ist Heilpädagogin und psychosoziale Prozessbegleiterin, Jahrgang 1989.


Sie arbeitet als Fachberaterin in der professionellen Opferberatung und als psychosoziale Prozessbegleiterin für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren bei der M.I.S.S. Beratungsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in Stralsund. M.I.S.S. steht hier für Mut, Intuition, Sicherheit, Selbstbestimmung.

Anne Haerting studierte in Görlitz Heilpädagogik/Inclusion Studies. Ihr Fokus lag darauf, sich mit Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu beschäftigen. Sie legt einen besonderen Fokus auf die Chancen der Digitalisierung in der Beratungsarbeit bei gleichzeitigem Wissen um die potenziellen Gefahrenquellen.

Die gebürtige Dresdnerin ist fernab von Kirche und Diakonie im Osten Deutschlands aufgewachsen. Damit bringt sie als Mitglied in der Anerkennungskommission einen ausgewiesen externen Blick in die Beratungen mit.

Anne Haerting lebt in Stralsund, ist verpartnert und hat 2 Kinder.

Anne Haerting Annerkennungskommission der Nordkirche

Hanne Stiefvater / N. N.

Hanne Stiefvater hat zu Ende April 2025 aus familiären Gründen ihr Amt als Mitglied der Anerkennungskommission beendet. 

Mit ihrer reichen Erfahrung und unkonventionellen Art, die Dinge anzugehen, hat sie die Arbeit der Kommission entscheidend mitgeprägt. Dafür danken wir ihr sehr herzlich. Wir hoffen, dass die Lücke, die sie hinterlässt, bald wieder geschlossen wird.


Unabhängige Ansprechstelle UNA

Unabhängige Ansprech- und Beratungsstelle für Betroffene

Falls Sie mit der Kontaktaufnahme zögern, möchten wir Sie an die Unabhängige Beratungsstelle UNA erinnern. Die UNA ist die Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben.

Sie arbeitet frei vom Kontext Kirche und kann Fragen klären und weiterführende Hilfe vermitteln.

 


Die UNA arbeitet anonym. Alle Kontakte sind streng vertraulich und kostenfrei.

0800 022 0099
Montag 9 bis 11 Uhr
Mittwoch 15–17 Uhr

www.wendepunkt-ev.de/una/