Fachinformationen

Rahmenkonzepte und Material für Prävention

Die Stabsstelle Prävention entwickelt grundlegendes Material für die Prävention und die Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Nordkirche. Auf diesen Seiten finden Sie Rahmenkonzepte und Handreichungen für Präventionsmaßnahmen wie Schutzkonzepte sowie für die Intervention.

Handreichung Schutzkonzepte

An dieser Stelle finden Sie den Link zur Handreichung Schutzkonzepte der Stabsstelle Prävention. 

Sie finden eine gut 60-seitige Broschüre namens „Thema Schutzkonzepte" mit dem Untertitel: „Informationen zur Umsetzung des Rahmenschutzkonzeptes zur Prävention und Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt in der Nordkirche", Stand März 2020.

Sie enthält

  • eine Einführung ins Thema sexualisierte Gewalt,
  • die rechtlichen Grundlagen der Vorkehrungen der Nordkirche zum Umgang mit sexualisierter Gewalt,
  • eine Einführung ins Thema Schutzkonzepte und ein Kapitel zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten,
  • ein Kapitel zum Thema Schutzfaktoren gegen sexualisierte Gewalt,
  • einen Überblick zu den Maßnahmen der Intervention,
  • sowie die Bausteine der Prävention sexualisierter Gewalt in der Nordkirche.

Die Selbstverpflichtungserklärung

Ein Baustein der Arbeit zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt sind Selbstverpflichtungserklärungen. Sie beinhalten einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende, Regeln zum Schutz und klare Handlungsaufforderungen bei Anhaltspunkten für Vorkommnisse.

Die Kirche bildet Mitarbeitende an entscheidenden Stellen zur Prävention fort und will sie für den Alltag zu einem grenzachtenden Umgang mit Nähe und Distanz sensibilisieren. Sowohl ehrenamtliche wie hauptamtliche Mitarbeitende der Nordkirche im kinder- und jugendnahen Bereich durchlaufen dazu spezielle Fortbildungen als auch Pastor*innen sowie Personen, die das Vikariat, das Schulreferendariat und die gemeindediakonische Ausbildung absolvieren.

Sie finden hier zentralen beiden Dokumente der Selbstverpflichtung zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt

Selbstverpflichtungserklärung für Pastoren und Pastorinnen

Selbstverpflichtungserklärung Junge Nordkirche
für Haupt- und Ehrenamtliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Schutz und Seelsorgegeheimnis

Eine besondere Schwierigkeit liegt in der Spannung zwischen Seelsorgegeheimnis und der Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt. Ein in der Seelsorge anvertrautes Wissen um Gewalt, ausgesprochen von Täter oder Täterin, Opfer oder Mitwissenden, kann im Rahmen der Seelsorge der Schweigepflicht unterliegen. Das Gegengewicht dazu bildet eine mögliche Pflicht für die seelsorgende Person, mit der Meldung für Schutz zu sorgen oder gar anzuzeigen.

Dazu wurde eine Handreichung entwickelt: "Das Seelsorgegeheimnis wahren – vor Missbrauch schützen. Handreichung zum Umgang mit der Schweigepflicht für Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Nordkirche".

Das Seelsorgegeheimnis wahren - vor Missbrauch schützen

Dier Broschüre wurde im Februar 2019 gemeinsam vom Landeskirchenamt, Dezernat Kirchliche Handlungsfelder in Kiel und dem Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog in Hamburg herausgegeben.