Weitere Beschwerdestellen

Kontakt & Beratung über sexualisierte Gewalt hinaus

Hier finden Sie die Kontakte und Links zu den Beschwerde- und Beratungsstellen in der Nordkirche zu den Themen Diskriminierung, Gleichstellung und Geschlechtervielfalt, Mobbing und Konflikte am Arbeitsplatz, Hinweisgeber/Whistleblower und zur Vertretung für Beschäftigte. Diese sind gerne für Sie da.

Beschwerdestellen der Nordkirche

Ansprechstelle für Geschlechtergerechtigkeit und Beschwerdestelle AGG

Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche und die beauftragten Personen für Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchenkreisen sind da

  • für Fragen und Beratung zu Fragen der Geschlechtervielfalt und der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern.

  • Sie unterstützen die Anerkennung und Teilhabe von Menschen jeden Geschlechts und die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. 

  • Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche berät zudem bei Diskriminierungen und Benachteiligungen

  • und ist die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz für alle landeskirchlichen Beschäftigungsverhältnisse.

Kontakt

Nele Bastian, Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit der Nordkirche

0431 9797650

nele.bastian[at]lka.nordkirche.de

Website der Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit


Beauftragte in den Kirchenkreisen

Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchenkreisen

Ansprechstelle bei Mobbing und Konflikten am Arbeitsplatz

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche (KDA) bietet Beratung zum Thema Mobbing und Konflikten im beruflichen Alltag. Die Beratung erfolgt außerhalb des belasteten Systems.

Zur Beratung stehen Kontaktpersonen in Flensburg, Hamburg, Heide, Kiel und Lübeck zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie unter dem Link.

Kontakt

Ansprechperson für allgemeine Anfragen
Monika Neht

0431 / 55 779-424

monika.neht[at]kda.nordkirche.de

Informationsseite zur Beratung zu Mobbing und Konflikten des KDA

 

Informationen und Beratung für Vorgesetze

Die Kontaktaufnahme erfolgt ebenfalls über Frau Neht

Beratung Vorgesetzte und betriebliche Interessenvertretung

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Im Juli 2023 ist das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz erlassen worden. Dieses Gesetz regelt grundlegend den Schutz von hinweisgebenden Personen ("Whistleblower"). Es verpflichtet Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, für die Hinweisgeber eine Meldestelle einzurichten, die diese Hinweise entgegennimmt.

Hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, sollen besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.

Die gemeinsame Meldestelle der EKD übernimmt diese Aufgabe:

Kontakt

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz 
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz / Whistleblower

Informationen dazu auf Nordkirche.de

0511 2796 236

Mitarbeitendenvertretung der Nordkirche

Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt die Belange der Mitarbeiterschaft gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung. Die Funktion entspricht dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat im öffentlichen Dienst.
 

Diese Vertretungen bestehen in der Nordkirche
  • eine Gemeinsame Mitarbeitervertretung der Landeskirche für landeskirchlich Beschäftigte,
  • die Gemeinsamen Mitarbeitervertretungen in Kirchenkreisen für Mitarbeitende von Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Einrichtungen des Kirchenkreises,

  • ein Gesamtaussschuss der Mitarbeitervertretungen aus Landeskirche, Kirchenkreisen und -gemeinden,
  • der Kirchenbeamtenaussschuss für die Interessen von Kirchenbeamt*innen,
  • sowie eine Pastorinnen- und Pastorenvertretung für deren Belange.
Kontakt

Kontakt und Weiterleitung zu den einzelnen Gremien finden Sie auf der Seite:

Mitarbeitendenvertretung – MAV der Nordkirche