02.02.2027
Stabsstelle: Prävention Xtra 1/2027 Gewaltschutz für Frauen mit Behinderung
Das Online-Format „Prävention Xtra“ ist ein Angebot für Fachkräfte und Interessierte in der Nordkirche und darüber hinaus. Am 02. Februar 2027 geht es darum, wie Frauen mit Behinderung besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können.
Prävention Xtra 1/2027: Frauen mit Behinderungen besser vor Gewalt schützen
Was muss sich in der Praxis verändern für einen wirksameren Gewaltschutz im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention?
Zu Gast im einstündigen Online-Fortbildungsformat ist Sabrina Prem, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, Berlin.
Der Termin
Das Online-Format findet statt am Dienstag, den 02. Februar 2027 von 12 bis 13 Uhr.
Bitte melden Sie sich bis 29. Januar auf dieser Seite zur Teilnahme an. Sie erhalten spätestens am Tag vor der Veranstaltung eine Einladung mit dem Teilnahme-Link.
Der Inhalt
Frauen mit Behinderungen sind noch häufiger von Gewalt betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt – insbesondere dort, wo ungleiche Machtverhältnisse und gewaltfördernde Strukturen herrschen. Die UN-Behindertenrechtskonvention normiert in Artikel 16 die Verpflichtung, jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. In Deutschland fehlen allerdings nach wie vor umfassende und wirksame Gewaltschutzstrategien sowie ein zugängliches Hilfesystem.
Der Vortrag wird sich insbesondere mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
- In welchem Ausmaß und warum sind Frauen mit Behinderungen besonders von Gewalt betroffen?
- Welche menschenrechtlichen Vorgaben an den Gewaltschutz existieren?
- Welcher gesetzliche Nachbesserungsbedarf besteht und was muss sich in der Praxis verändern für einen wirksamen und gelebten Gewaltschutz?
- Welchen Barrieren begegnen Frauen mit Behinderungen bei der Geltendmachung ihrer Opferrechte?
Die Referentin
Sabrina Prem ist Volljuristin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin. Sie arbeitet u.a. zu den Themenbereichen Diskriminierungsschutz, Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Gewaltschutz und Zugang zur Justiz.
Zur Monitoring-Stelle UN Behindertenrechtskonvention
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht. Hier finden Sie weitere Informationen.