Zentrale Meldestelle

Im Auftrag des Präventionsgesetzes

Die Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt ist zugleich zentrale Meldestelle für alle Vorfälle. Sie ist die Stelle, die den Überblick über Vorfälle und Verfahren im Bereich der Nordkirche behalten muss. Letztlich muss sie gegenüber der Kirchenleitung und gegenüber der Öffentlichkeit auskunftsfähig sein.


Beauftragung laut Präventionsgesetz

Wie funktioniert die Meldepflicht?

  • Laut Vorgabe des Präventionsgesetzes § 6, Absatz 1, Satz 1 wird die Meldung von Mitarbeitenden oder anderen Personen von Meldebeauftragten aufgenommen. Diese gibt es auf Ebene der Kirchenkreise, der Hauptbereiche der Landeskirche und bei den Diakonischen Werken.
  • Personen, die melden sind laut Präventionsgesetz § 6, Absatz 1, Satz 2 wiederum berechtigt und verpflichtet, sich zur Einschätzung und Klärung durch die oder den zuständigen Beauftragten beraten zu lassen.
  • Die Stabsstelle Prävention nimmt laut § 13, Absatz 2, Satz 2 der Präventionsgesetzausführungsverordnung die Aufgaben einer Meldebeauftragten gegenüber der Landeskirche wahr, als zentrale Meldestelle.

 

Was ist der Grund dafür?

Die Fachstelle sowie die Landeskirche müssen einen Überblick behalten über Geschehen von sexualisierter Gewalt in allen Bereichen der Nordkirche, um eingreifen zu können und auskunftsfähig zu sein. Zugleich kann es nötig sein, strukturelle Vorkehrungen zu treffen.

 

Wer ist ansprechbar in der zentralen Meldestelle?

Oberste Meldebeauftragte sind ab 01. Juni 2025 Lars Palme und Friederike Freundlieb, Fachbereich Intervention der Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche. Der Kontakt erfolgt über die Stabsstelle per Email oder Telefon.