01.07.2025

Bundesregierung: Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt in Kraft

Am 01. Juli ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Es verankert die Arbeit von UBSKM, Betroffenenrat und Unabhängiger Aufarbeitungskommission gesetzlich.

UBSKM-Gesetz ist in Kraft

Ein wichtiger Schritt ist geschafft: Seit 01. Juli 2025 ist das so genannte UBSKM-Gesetz, genauer „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen” wirksam. 

Damit wird das Amt der Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gestärkt und die Arbeit des Betroffenenrates und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission langfristig abgesichert. Auch Angebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten. 

Diese nachhaltigen Strukturen auf Bundesebene sollen dazu beitragen, sexuellen Kindesmissbrauch gezielt zu verhindern, zu bekämpfen und systematisch aufzuarbeiten. Mit dem Gesetz verpflichtet sich der Gesetzgeber, dem Schutz vor sexualisierter Gewalt in Deutschland in Zukunft eine hohe Priorität einzuräumen.

Dies sind zentrale Inhalte des Gesetzes

  • Das Gesetz rückt den Schutz von Kindern und Jugendlichen und ebenso die Rechte Betroffener in den Mittelpunkt politischen Handelns. Es schafft damit den Rahmen, dass Risiken besser erkannt und Minderjährige mit zielgerichteten Maßnahmen besser geschützt werden können.
  • Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft und per Gesetz zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz.
  • Das Gesetz stärkt die Rechte von Betroffenen und ermöglicht einen verbesserten Zugang zu Aufarbeitung.
  • Mit der dauerhaften Einrichtung eines Betroffenenrates werden die Belange und Anliegen von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, mehr wahrgenommen und finden Beachtung.
  • Mit diesem Gesetz wird eine regelmäßige Berichtspflicht von UBSKM und damit auch Aufarbeitungskommission gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt. So wird das Thema im Handeln und der Wahrnehmung des Parlamentes fest verankert.

„15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setzt Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen: Mit der Stärkung des UBSKM-Amtes bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung. Es stärkt mein Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. 

Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen. 

Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich - denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft - wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird."

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) zum Inkrafttreten des Gesetzes

Weitere Informationen

Zum Gesetz auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend