UBSKM: Erster Bericht der Bundesbeauftragten zum Schutz vor sexuellem Missbrauch
Am 13. Oktober hat die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus den ersten offiziellen Bericht ihres Amtes vorgestellt und an den Bundestag übergeben. Der Bericht nennt 15 dringliche Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen.
Erster offizieller Bericht im Bund beschreibt akute Schutzlücken für Kinder und Jugendliche
Die Unabhängige Bundeseauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) hat am 13. Oktober 2026 ihren ersten offiziellen Bericht an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Anschließend stellten Bundesmissbrauchsbeauftragte Kerstin Claus, die Vorsitzende der Aufarbeitungskommission, Professorin Julia Gebrande, und Angela Marquardt für den Betroffenenrat die wichtigsten Inhalte in der Bundespressekonferenz vor.
Grundlage dafür ist das im Juli 2025 in Kraft getretene UBSKM-Gesetz, welches eine regelmäßige Berichtspflicht (einmal pro Legislaturperiode) festlegt. Zeitgleich legte auch die Unabhängige Aufarbeitungskommission ihren ersten politischen Bericht vor.
Ein Zitat aus der Mitteilung auf der Pressemitteilung der UBSKM vom 13.10.2026:
"Einen Schwerpunkt legt der Bericht auf den digitalen Raum, in den sich die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zunehmend verlagert. Kinder und Jugendliche wachsen heute online wie offline auf. Für beide Bereiche gilt: Sie müssen geschützt und altersgerecht sein. Bund, Länder und EU stehen jetzt in der Pflicht, die Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom September 2026 umzusetzen und zu finanzieren.
Wer Schutz nicht mit konkreten Vorgaben und Rahmenbedingungen sicherstelle, lasse Risiken zu, warnt Claus. Tagtäglich würden Kinder und Jugendliche im Netz Opfer sexueller Gewalt und Ausbeutung. Jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren hat bereits Cybergrooming erlebt."
„Sexueller Missbrauch ist ein Grundrisiko des Aufwachsens, zu Hause, in Einrichtungen und im Netz. Mit Smartphone und KI erreichen Täter und Täterinnen Kinder heute schneller, leichter und unbemerkt. Noch immer bleiben zu viele Kinder und Jugendliche damit allein. Schutz, Beratung und Hilfe brauchen deshalb auf allen politischen Ebenen ein klares Mandat, vor Ort, genauso wie in den Ländern im Bund und in Europa."
Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte
gegen sexuellen Missbrauch von Kindern
Als konkrete Lücken werden genannt:
- Ein sexueller Übergriff auf junge Menschen ab 14 ist nur strafbar, wenn eine jugendliche Person sich erkennbar widersetzt. Jugendliche, die situativ überfordert sind oder vor Schock erstarren, bleiben ungeschützt. Für Minderjährige muss gelten: „Nur Ja heißt Ja“.
- Nicht alle Bundesländer verpflichten Schulen zu Schutzkonzepten – dies ist in fünf von sechzehn Bundeländern nicht der Fall. Der Standard sollte jedoch bundesweit verbindlich werden. Außerdem sollte Kinderschutz verpflichtend in Studium und Ausbildung von erzieherischen Berufen, Sozialer Abeit und Lehramt verankert sein.
- Der UBSKM-Bericht fordert sichere Voreinstellungen von digitalen Endgeräten und Apps wie zum Beispiel Chatbots, KI-Begleiter oder Spiele. Mit dem EU KIDS Act könnte dies verbindlich geregelt werden.
- Der Betroffenenrat beim Amt der UBSKM hat mit einem eigenen Beitrag seine Perspektiven und Forderungen unmittelbar in den Bericht eingebracht. Auch bei der Unterstützung für Betroffene besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Der Betroffenenrat fordert die zeitnahe Schaffung einer rechtssicheren Folgelösung für den Fonds Sexueller Missbrauch. Leider zementiert der Haushaltsentwurf 2027 sein Ende, obwohl der Koalitionsvertrag eine Fortführung zusagt.
Thema Aufarbeitung
- Von Seite 30-33 widmet sich der Bericht der Institutionellen Aufarbeitung bei kirchlichen Institutionen, mit Erfahrungen aus dem Prozess der Gemeinsamen Erklärungen.
Mehr Informationen:
Vollständiger Bericht: www.beauftragte-missbrauch.de/bericht-bundestag-2026.pdf