26.01.2026

UBSKM: Die Aufarbeitungskommission feiert ihr 10-jähriges Bestehen

Seit 10 Jahren arbeitet die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs für die Anerkennung Betroffenener und den Schutz von Kindern. Zum Jubiläum erschienen aktuelle Empfehlungen.

Der folgende Text basiert auf einer Pressemeldung der Kommission: 

Aufarbeitungskommission feiert 10-jähriges Jubiläum und erneuert ihre Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen

Seit einem Jahrzehnt setzt sich die Unabhängige Kommission des Bundes dafür ein, dass sexueller Kindesmissbrauch in Deutschland aufgearbeitet wird – unabhängig davon, ob die Taten in der Familie, in Institutionen oder im sozialen Umfeld stattfanden. Mit über 3.000 vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten hat die Kommission eine Datenbasis geschaffen, die international Beachtung findet.

„Unsere Arbeit ist geprägt von den Lebensgeschichten der Betroffenen. Sie sind es, die uns zeigen, wo die Gesellschaft versagt hat und was sich ändern muss. 

Viele Menschen haben jahrzehntelang geschwiegen. Dass sie sich uns anvertrauen, zeigt, wie wichtig es ist, Räume für Aufarbeitung zu schaffen, ihre Gewalterfahrungen anzuerkennen und Verantwortung für das Unrecht zu übernehmen.“

Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Kommission

Ein Jahrzehnt der Aufklärung und des Wandels

Die Kommission hat nicht nur individuelle Schicksale dokumentiert, sondern auch strukturelle Missstände in Schulen, Kirchen, Sportvereinen und anderen Tatkontexten aufgedeckt. Ein zentrales Ergebnis: Sexualisierte Gewalt wird oft durch eine mangelnde Sensibilisierung und vielfältige Risikofaktoren ermöglicht und durch Schweigen, Ignoranz und Vertuschung aufrechterhalten.

„Wir müssen die Mechanismen verstehen, die Täter und auch Täterinnen schützen und Betroffene im Stich lassen. Nur so können wir Kinder und Jugendliche in Zukunft besser schützen.“

Prof. Dr. Julia Gebrande

Die Kommission hat in den letzten zehn Jahren zahlreiche Forderungen an Politik, Justiz und Gesellschaft gerichtet – von verbindlichen Schutzkonzepten in allen Institutionen bis hin zur Stärkung der Rechte von Betroffenen. Durch zahlreiche Publikationen zu verschiedenen Tatkontexten, Fachveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert die Kommission für alle Aspekte der Aufarbeitung. 

Ein Meilenstein war das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, das am 1. Juli 2025 in Kraft trat und die Arbeit der Kommission langfristig absichert.

Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

In diesem Gesetz wurde der Aufarbeitungskommission die Aufgabe zugewiesen, die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland zu fördern, zu unterstützen, zu beobachten und zu begleiten. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Kommission heute die Publikation „Institutionen übernehmen Verantwortung: Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“. Dabei handelt es sich um eine Neufassung der Empfehlungen für Institutionen, die bereits 2019 erschienen sind.

In der Zwischenzeit sind viele institutionelle Aufarbeitungsprozesse begonnen und durchgeführt worden sowie Aufarbeitungsberichte oder Gutachten veröffentlicht, was in der Zusammenschau neue und wichtige Erfahrungen ermöglicht hat. Auch die Ergebnisse eines zweijährigen Dialogprozesses von Betroffenen und Vertreter*innen von Institutionen sowie Wissenschaftler*innen sind in die Publikation eingeflossen. Die neu gefassten Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass Betroffene im Fokus der Aufarbeitungsprozesse stehen und die Abläufe entsprechend ausgestaltet werden.

Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben, müssen häufig ein Leben lang mit den Folgen kämpfen. Sie haben ein Recht darauf, dass Institutionen Verantwortung übernehmen und Fälle von sexualisierter Gewalt aufarbeiten. Dazu müssen sie die Taten, die Tatorte und Tatpersonen sowie die Risikofaktoren, die sexualisierte Gewalt bei ihnen konkret ermöglicht haben, benennen und verdeutlichen, welche Personen und welche mangelhaften Organisations- und Aufsichtsstrukturen den Schutz der Kinder und Jugendlichen verhindert haben.

„Ein gelungener Aufarbeitungsprozess kann einen Beitrag dazu leisten, die Menschenrechtsverletzungen anzuerkennen, die Betroffene erleben mussten. 

Gleichzeitig ist Aufarbeitung keine reine Vergangenheitsbewältigung, sondern mit klaren Erwartungen für die Zukunft verbunden. Institutionen können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche zukünftig besser geschützt werden.“

Prof. Dr. Heiner Keupp, Kommissionsmitglied seit 2016, 
Mitautor der Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Hier finden Sie weitere Informationen

Zum  Internetauftritt der Aufarbeitungskommission

Zum Infotelefon Aufarbeitung der Kommission (anonym & kostenfrei)

Zum Download der überarbeiteten Publikation „Institutionen übernehmen Verantwortung: Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“