Stabsstelle Prävention: Einladung zur Petition „Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch"
Die Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche unterstützt die deutschlandweite Petition zur Abschaffung der Verjährungsfrist. Wir laden ein, sich am wichtigen Ziel für mehr Schutz und Gerechtigkeit zu beteiligen.
Petition: Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch an Kindern
Die Stabsstelle Prävention der Nordkirche möchte Sie informieren über eine Petition zu diesem wichtigen Thema.
Wir alle wissen: wenn Taten zu lange verjährt sind, kann es nicht zu einer Verurteilung kommen. Das Leid jedoch, das Täter*innen Kindern antun, verjährt nicht. Gerade im kirchlichen Bereich erleben wir häufig solche Fälle. So erfahren als Kind oder Jugendliche betroffene Menschen keine Gerechtigkeit. Auch ist im weiteren Umgang und Schutz vor Täter*innen Institutionen die Hände gebunden.
Der Kirchenkreisrat des Kirchenkreises Altholstein hat beschlossen, sich der Petition anzuschließen und uns darüber informiert. Wir möchten der Petition weiteres Moment verleihen.
Die Petition
Die Petition fordert, dass sexualisierte Gewalt an Kindern in Zukunft nicht mehr verjähren darf. Angestoßen hat sie der unabhängige, gemeinnützige Verein „Tour 41“, der sich auf verschiedenen Ebenen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und für die Betroffenen einsetzt.
Schließen Sie sich dieser Petition an
Bundesweit haben über 732.000 Personen diese Petition unterzeichnet.
Wenn Sie unterschreiben möchten, können Sie das im Internet tun unter:
Zur Petition www.change.org/missbrauch
Mehr Informationen www.tour41.net/keinetatohnekonsequenz/
Leiten Sie diese Informationen auch gerne in Ihren Kreisen weiter.