28.05.2025

Stabsstelle: Aufruf zur Petition „Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch"

Die Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche unterstützt die deutschlandweite Petition zur Abschaffung der Verjährungsfrist. Wir laden ein, sich zu beteiligen und für das wichtige Ziel zu unterschreiben.

Einladung zur Petition mit dem Ziel der Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch

Immer noch gilt in Deutschland: Wenn Taten sexuellen Missbrauchs zu lange verjährt sind, kann es nicht zu einer Verurteilung kommen. Im Gegensatz dazu ist offensichtlich, dass das Leid, das Täter*innen Kindern und Jugendlichen antun, nie verjährt. Auf der aktuellen gesetzlichen Grundlage erfahren viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, keine Gerechtigkeit. 

Hinzu kommt, dass Institutionen ohne Verurteilung für verschiedene Maßnahmen zum Schutz oder für disziplinarische Maßnahmen die Hände gebunden sind. 

Der Kirchenkreisrat des Kirchenkreises Altholstein hat beschlossen, sich der Petition anzuschließen und die Stabsstelle über die Petition informiert. Wir möchten der Petition weiteres Momentum verleihen.

Die Petition

Die Petition fordert, dass sexualisierte Gewalt an Kindern nicht mehr verjähren darf. Angestoßen wurde sie vom unabhängigen, gemeinnützigen Verein „Tour 41“. Er setzt sich auf verschiedenen Ebenen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und für die Betroffenen ein.
 

Schließen Sie sich dieser Petition an 

Bundesweit haben bereits über 730.000 Personen diese Petition unterzeichnet. 

Wenn Sie unterschreiben möchten, können Sie das im Internet tun unter:
Zur Petition www.change.org/missbrauch 

Mehr Informationen zum Verein Tour 41 www.tour41.net/keinetatohnekonsequenz/

Wir freuen uns, wenn Sie die Petition unterstützen, unterschreiben. 

Geben Sie die Information gerne in Ihren Kreisen weiter.