Nordkirche: Gesetz zur Geschlechtervielfalt
Mit großer Mehrheit hat die Landessynode am 30. September 2023 das Gesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in der Nordkirche in zweiter Lesung angenommen.
Gesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in der Nordkirche
Nach ausführlicher Diskussion hat die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) am 30. September 2023 das Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in zweiter Lesung angenommen. Die Präses der Landessynode, Ulrike Hillmann, zeigte sich nach der Abstimmung erfreut. „Mit diesem Beschluss ist die Anerkennung und Gleichberechtigung aller Geschlechter - weiblich, männlich, divers sowie nicht-binär - in der Nordkirche gesetzlich verankert. Ich bin froh, dass wir diesen Schritt nun vollzogen haben. Die Nordkirche vollzieht damit rechtlich nach, was im staatlichen Recht bereits seit fünf Jahren Realität ist. Niemand darf aufgrund seiner Geschlechtlichkeit oder Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass sich diese Anerkennung auch sprachlich ausdrückt. Alle Geschlechter sind in unserer Nordkirche willkommen!“, so die Präses.
Stellen werden künftig für Menschen jeden Geschlechts ausgeschrieben
Das Gesetz wurde im Februar 2022 bereits einmal beraten und scheiterte knapp in zweiter Lesung. Im Gegensatz zum damaligen Entwurf ist mit dem nun beschlossenen Gesetz keine Änderung der Verfassung der Nordkirche notwendig. Das Gesetz sieht unter anderem eine geschlechtersensible Sprache vor. Bei der Entsendung oder Berufung in Gremien ist zudem darauf zu achten, dass Menschen jeden Geschlechts angemessen berücksichtigt werden. Außerdem werden Stellen künftig für Menschen jeden Geschlechts ausgeschrieben.
Weiterführende Information
Kontakt und Internetauftritt der Beauftragten für Geschlechergerechtigkeit
Hier finden Sie das Gesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in der Nordkirche im Wortlaut.