Aufarbeitungskommission: Standards zur Beteiligung betroffener Menschen an Aufarbeitung
In einem zweijährigen Dialogprozess hat die Aufarbeitungskommission des Bundes mit vielen Beteiligten Standards für die Partizipation Betroffener bei der Aufarbeitung erarbeitet. Das Dokument wurde am 27. Juni in Berlin vorgestellt.
Neue Standards zur Betroffenenbeteiligung
Immer mehr Institutionen, die zu Tatorten sexualisierter Gewalt wurden, setzen Aufarbeitungsprozesse in Gang, um Klarheit über Taten, Strukturen und Begüngstigungsfaktoren zu gewinnen. Dabei ist der Beitrag betroffener Personen von zentraler Wichtigkeit. Doch die Beteiligung braucht Rahmenbedingungen, um den Prozess für alle sicher und passend zu gestalten.
Um Regeln für die Beteiligung zu klären, haben UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs), der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bundes einen Prozess der Zusammenarbeit initiiert, der diese Standards für die Betroffenenbeteiligung erarbeitet hat.
In einem zweijährigen Dialogprozess haben rund 150 Betroffene, Vertreter*innen von Institutionen sowie unabhängige Expert*innen, die bereits Aufarbeitungsprozesse begleitet haben, die Standards in einem gleichberechtigten Dialog diskutiert. Sie sollen Institutionen künftig als Richtschnur und Verpflichtung dienen, wenn sie eine Aufarbeitung initiieren.
Publikation STANDARDS Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Weitere Informationen zum Dialogprozess und die Publikation der Standards finden auf der Website www.der-dialogprozess.de
Die Meldung zur Veröffentlichung der Standards der Aufarbeitungskommission finden Sie hier.
Die Publikation wird auch in der Evangelischen Kirche aufgenommen und wurde in den wichtigen Gremien und an die Fachstellen der Landeskirchen geteilt. In der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (PIH-K) der EKD, die alle Landeskirchen vernetzt, wird über die Standards und die konkreten Ableitungen für die Evangelische Kirche beraten. Auch das Beteiligungsforum wird über die Standards und mögliche Ableitungen für die evangelische Kirche und Diakonie beraten.
