Zentrale Meldestelle

Im Auftrag des Präventionsgesetzes

Die Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt ist zugleich zentrale Meldestelle für alle Vorfälle. Sie ist die Stelle, die den Überblick über Vorfälle und Verfahren im Bereich der Nordkirche behalten muss. Letztlich muss sie gegenüber der Kirchenleitung und gegenüber der Öffentlichkeit auskunftsfähig sein.


Beauftragung laut Präventionsgesetz

Wie funktioniert die Meldepflicht?

  • Laut Vorgabe des Präventionsgesetzes § 6 Absatz 1 Satz 1 wird die Meldung von Mitarbeitenden oder anderen Personen von Meldebeauftragten aufgenommen.
  • Diese sind laut Präventionsgesetz § 6 Absatz 1 Satz 2 wiederum berechtigt und verpflichtet, sich zur Einschätzung und Klärung durch die oder den zuständigen Beauftragten beraten zu lassen.
  • Die Fachstelle nimmt laut § 13 Absatz 2 Satz 2 Präventionsgesetzausführungsverordnung die Aufgaben einer Meldebeauftragten gegenüber der Landeskirche wahr, als zentrale Meldestelle.

 

Was ist der Grund dafür?

Die Fachstelle sowie die Landeskirche müssen einen Überblick behalten über Geschehen von sexualisierter Gewalt in allen Bereichen der Nordkirche, um eingreifen zu können und auskunftsfähig zu sein, aber auch um strukturelle Vorkehrungen treffen zu können, wenn nötig.

 

Wer ist Ansprechperson?

Oberster Meldebeauftragter ist Rainer Kluck, Leiter der Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche. Der Kontakt erfolgt über die Stabsstelle per Email oder Telefon.