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Präventionsgesetz in der Nordkirche

Nordkirche führt gesetzliche Regelungen zum Schutz vor sexualsierter Gewalt ein

Am 1. März 2018 hat die Landessynode der Nordkirche das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Nordkirche und ihrer Diakonie beschlossen. Damit schafft die Nordkirche eine kirchenrechtliche Grundlage, um auf allen Ebenen grenzachtende Kommunikation und Klarheit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu gewährleisten. Die darin enthaltenen Regelungen gelten für die landeskirchliche Ebene, für Kirchenkreise und Kirchengemeinden sowie für die Landesverbände der Diakonischen Werke. Diese sollen ihre selbständigen Mitglieder zur Beachtung des Kirchengesetzes verpflichten.

Das Gesetz regelt die in der Nordkirche umzusetzenden Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und allen Formen sexueller Grenzüberschreitung, insbesondere bei anvertrauten Kindern und Jugendlichen, und die Hilfe für Betroffene.

Präventionsgesetz

Rechtsverordnung zur Ausführung des Präventionsgesetzes in der Nordkirche

Die Erste Kirchenleitung der Nordkirche hat aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 11 Präventionsgesetz eine Rechtsverordnung über die Ausführung des Präventionsgesetzes erlassen. Diese regelt das Rahmenschutzkonzept der Nordkirche, das Nähere über die Beauftragungen von Präventions- und Meldebeauftragten in den Kirchenkreisen und Hauptebreichen der Nordkirche, die Meldung und die daraufhin zu ergreifenden Maßnahmen (Intervention) sowie das Nähere zur Ausgestaltung der Fachstelle der Nordkirche.

Präventionsgesetzausführungsverordnung

 

 

Vereinbarung mit Unabhängigen Beauftragten

Evangelische Kirche bekräftigt Engagement gegen sexuellen Missbrauch:

Am 16. Februar 2016 hat Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland, eine neue Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unterzeichnet. Darin verpflichtet sich die EKD Kirchengemeinden darin zu unterstützen, den Schutz vor sexuellem Missbrauch vor allem durch Fortbildungen und Schutzkonzepte weiter zu verbessern.

Presseerklärung EKD

Presseerklärung UBSKM

Vereinbarung