Kontakt und Information
Wer, was, wo?
Adressen und Kontakt
Fragen - Tipps und Anregungen - Bitte senden an:
alke.arns123@xyzpraevention.nordkirche456.abcde
Wer, was, wo?
Adressen und Kontakt
Fragen - Tipps und Anregungen - Bitte senden an:
alke.arns123@xyzpraevention.nordkirche456.abcde
Beratung & Hilfen
Für Leitungsverantwortliche
Für Betroffene
Für TäterInnen
Am 1. März 2018 hat die Landessynode der Nordkirche das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Nordkirche und ihrer Diakonie beschlossen. Damit schafft die Nordkirche eine kirchenrechtliche Grundlage, um auf allen Ebenen grenzachtende Kommunikation und Klarheit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu gewährleisten. Die darin enthaltenen Regelungen gelten für die landeskirchliche Ebene, für Kirchenkreise und Kirchengemeinden sowie für die Landesverbände der Diakonischen Werke. Diese sollen ihre selbständigen Mitglieder zur Beachtung des Kirchengesetzes verpflichten.
Das Gesetz regelt die in der Nordkirche umzusetzenden Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und allen Formen sexueller Grenzüberschreitung, insbesondere bei anvertrauten Kindern und Jugendlichen, und die Hilfe für Betroffene.
Die Erste Kirchenleitung der Nordkirche hat aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 11 Präventionsgesetz eine Rechtsverordnung über die Ausführung des Präventionsgesetzes erlassen. Diese regelt das Rahmenschutzkonzept der Nordkirche, das Nähere über die Beauftragungen von Präventions- und Meldebeauftragten in den Kirchenkreisen und Hauptebreichen der Nordkirche, die Meldung und die daraufhin zu ergreifenden Maßnahmen (Intervention) sowie das Nähere zur Ausgestaltung der Fachstelle der Nordkirche.
Präventionsgesetzausführungsverordnung
Am 16. Februar 2016 hat Prälat Dr. Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland, eine neue Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unterzeichnet. Darin verpflichtet sich die EKD Kirchengemeinden darin zu unterstützen, den Schutz vor sexuellem Missbrauch vor allem durch Fortbildungen und Schutzkonzepte weiter zu verbessern.